Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

§ 1 Vertragsbestimmungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse der FeWo Agentur DaviGenda, Herr David Hinze, Gnauck-Kühne-Str. 8a, 38889 Blankenburg Harz. Abweichungen zu dieser AGB bedürfen der schriftlichen Zustimmung.

 

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

2.1 Die Vereinbarungen gelten als angenommen, sobald seitens des Auftraggebers eine Auftragserteilung erfolgt ist oder unsere Dienstleistungen entgegengenommen wurden. Dies kann schriftlich, per Mail, telefonisch, per Fax oder Online erfolgen. Beratungsgespräche werden grundsätzlich unverbindlich und kostenlos durchgeführt.

2.2 Der Auftraggebers erhält von DaviGenda für alle angebotenen Leistungen ein Angebot mit denen alle Vereinbarungen oder individuelle Kundenwünsche festgehalten werden. Sämtliche Vereinbarungen zwischen DaviGenda und dem Auftraggeber sind schriftlich festzuhalten. Vereinbarungen sind generell unbefristet, wenn nicht anders vereinbart.

Wird eine Vertragsdauer festgeschrieben ist diese für beide Vertragspartner bindend. DaviGenda behält sich das Recht vor zur fristlosen Kündigung, wenn es mehrmals zum Zahlungsverzug kommt oder schuldhaft gegen genannte Pflichten oder vereinbarten Pflichten aus dem Vertrag verstoßen wird.

 

§ 3 Allgemeine Bestimmungen zum Service- & Leistungsangebot

3.1 Alle vereinbarten individuell abgestimmten Tätigkeiten werden schriftlich festgehalten. Bei Gefahr ist DaviGenda berechtigt, Polizei, Feuerwehr oder Handwerkernotdienst (Einbruch, Brand, Rohrbruch etc.) einzuschalten. Die anfallenden Kosten sind vom Auftraggeber zu begleichen, da es sich dabei um Schadensminderung handelt. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass in seinem Hausstand alle Wertgegenstände unter Verschluss genommen werden. DaviGenda haftet nicht für Verluste.

3.2 Alle notwendigen Mittel für die Zeit, wenn nicht anders vereinbart stellt der Auftraggeber in ausreichender Menge zur Verfügung. DaviGenda ist berechtigt, zwingend notwendiges Material oder sonstige wichtige Dinge zu beschaffen. Die Kosten sind dabei vom Auftraggeber zu tragen.

3.3 Bei Bezahlung des Gesamtbetrages der Dienste erklärt sich der Auftraggeber, für die Richtigkeit und der Vollständigkeit der Rückgabe aller Schlüssel, Unterlagen usw. mit einverstanden ohne eine schriftliche Vereinbarung.

 

§ 4 Rechte und Pflichten

4.1 DaviGenda verpflichtet sich, die angebotenen Leistungen des Auftrages bzw. der Auftragsbestätigung fristgerecht, ordentlich und gewissenhaft durchzuführen. Der Auftraggeber ist berechtigt die erbrachte Dienstleistung zu kontrollieren und unverzüglich zu rügen. DaviGenda verpflichtet sich Fehler, die vor Ort und unverzüglich nach der Erbringung der Dienstleistung, spätestens aber innerhalb von 24 Stunden gerügt werden, nachzubessern. Reklamationen können fernmündlich oder schriftlich erfolgen.

4.2 Der Auftraggeber ist zu Rechnungskürzungen nicht berechtigt, es sei denn die Nacharbeit kann nicht ausgeführt werden. Weitere Gewährleistungsansprüche – insbesondere Schadenersatzansprüche bestehen nicht. Die vereinbarten Leistungen beschränken sich jeweils auf das gebuchte Leistungsangebot sowie auf die vereinbarte Einrichtung oder Objekt. Ein Anspruch auf Verrichtung von Leistungen durch eine bestimmte Arbeitskraft besteht nicht.

4.3 Der Auftraggeber hat gegenüber DaviGenda eine Terminvereinbarungspflicht sowie den Zugang zu den Räumen, Objekten oder dem Gelände der Dienstleistungserbringung zu verschaffen. Sollte der Zugang zu den vereinbarten Terminen nicht durch den Auftraggeber ermöglicht worden sein, trägt der Auftraggeber die Kosten für eine erneute Anfahrt und Terminvereinbarung in voller Höhe. Terminvereinbarungen sind verbindlich. Vereinbarte Termine, die der Auftraggeber nicht einhalten kann, müssen 2 Tage vorher abgesagt werden. Geschieht dies nicht muss der Auftraggeber 50% des Auftragswertes leisten. Der Auftraggeber berechtigt DaviGenda ohne Berechnung von Wasser, Strom, Reinigungsmittel usw. sowie Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.

 

 § 5 Preise & Zahlungsbedingungen

5.1 Die Angebote der DaviGenda bleiben frei und unverbindlich. Die vereinbarten Leistungen und Preise werden im Vertrag festgehalten. Zusätzliche Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn Sie schriftlich erfasst sind. Für seitens des Auftraggebers falsch gemachte Angaben übernimmt DaviGenda keine Haftung. Der Auftraggeber erhält nach erbrachter Leistung eine Rechnung, wenn nicht anders vereinbart. Die Rechnung ist auf die angegebene Bankverbindung zu begleichen.

5.2 Der Rechnungsbetrag gilt als beglichen sobald der Betrag verlustfrei zur Verfügung steht. DaviGenda behält sich vor, nach erbrachter Leistung ohne Angaben von Gründen, direkt abzurechen in Bar oder per Kreditkartenzahlung sowie nur gegen Vorkasse. Der Auftraggeber wird schriftlich (per Mail) im Vorfeld darüber informiert. Der Zahlungsverzug tritt mit dem 30.Tag nach Rechnungsstellung ein. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sind sämtliche erbrachte Leistungen sofort fällig. Die vertraglich zugesicherten Leistungen werden bis zur vollständigen Begleichung der Verbindlichkeiten eingestellt.

 

§ 6 Abwerbung

Jegliche Abwerbung von Personal ist ein Verstoß gegen die gegenseitige vertragliche Treuepflicht. DaviGenda ist deshalb berechtigt, vom Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe 2500,00 € netto des abgeworbenen Mitarbeiters zu fordern. Die Vertragsstrafe wird dann fällig, wenn die Kündigung durch Abwerbemaßnahmen des Auftraggebers oder in seinem Verantwortungsbereich handelnden Person erfolgt ist. Dies gilt auch dann, wenn der abgeworbene Mitarbeiter nicht die Dienste des Auftraggebers eintritt.

 

§ 7 Einstellung des Ferienobjektes im Onlinesystem

7.1 DaviGenda übernimmt die Präsentation und alle zukünftigen Änderungen im Onlinesystem. Über den Vermieter-Login-Bereich hat der Vermieter jederzeit die Möglichkeit diese Angaben zu überprüfen.

7.2 Alle Informationen müssen wahrheitsgemäß und vollständig für jedes Ferienobjekt angegeben werden für mindestens die nächsten 12 Monate. Der Vermieter garantiert dafür, dass das Ferienobjekt in der angegebenen Qualität, zu dem angegebenen Preis und dem angegebenen Buchungszeitraum buchbar ist. DaviGenda ist berechtigt sich davon selbst zu überzeugen. Sollte trotzdem im Falle einer Onlinebuchung es nicht zu den angegebenen Bedingungen sein, ist DaviGenda berechtigt, diesen Preis, um einen Reiserücktritt-Versicherungsbeitrag zu erhöhen und den nunmehr geänderten Preis als Nettomietpreis in der Objektpräsentation auszuweisen.

7.3 DaviGenda ist berechtigt, die Einordnung der einzelnen Objektpräsentationen in die betreffenden Kategorien nach den vorstehenden Regelungen vorzunehmen. Der Vermieter wird hierüber per E-Mail informiert. Der Vermieter kann jederzeit Auskunft über die Einordnung seiner Objekte in die verschiedenen Kategorien verlangen.

7.4 Der Vermieter hat dafür Sorge zu tragen, dass keine Rechte Dritter, insbesondere keine Urheberrechte an Fotos, Textbeschreibungen und Lageplänen verletzt werden.

7.5 Der Vermieter erklärt sich mit der Übermittlung der Inhalte inkl. der Bilder an DaviGenda damit einverstanden, dass DaviGenda diese Informationen in jeglicher Form veröffentlichen darf. Dies gilt auch für Werbezwecke, Bearbeitung für Werbevideos und in anderen öffentlichen Medien. Der Vermieter überträgt DaviGenda dazu ein unbeschränktes Nutzungsrecht an den Daten und insbesondere den Bildern.

7.6 DaviGenda ist berechtigt, auf häufig nachgefragte Zusatzinformationen durch Anfragen von Mietinteressenten auch ohne Rücksprache mit dem Vermieter anzupassen.

 

§ 8 Folgen eines Verstoßes

DaviGenda ist bei einem Verstoß sowie bei Zahlungsrückstände berechtigt, dass betroffene Ferienobjekt ohne Ankündigung die notwendigen Änderungen vorzunehmen oder den Eintrag zu sperren. Der Vermieter wird unverzüglich über den Grund der Sperrung unterrichtet und ist verpflichtet eine Sperrgebühr an DaviGenda zu entrichten. Die Gebühr ist auch nach Sperrung weiter zu entrichten, bis der Verstoß beseitigt ist bzw. alle offenen Beiträge ausgeglichen sind.

 

§ 9 Kündigung

9.1 Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Bei Kündigung innerhalb der ersten 12 Monate sind die Kosten für bestimmte gebuchte Internet- und Marketing Vertriebskanäle & Portale anteilsmäßig selbst zu tragen.

9.2 Die erneute Reaktivierung eines zuvor gekündigten Objektes ist in einem begrenzten Zeitraum möglich, wird jedoch mit 50,00 Euro netto pro Objekt berechnet. Eine Neuanmeldung für ein zuvor gekündigtes Objekt ist unzulässig.

 

§ 10 Digitale Rechnungen

DaviGenda stellt entsprechend § 14 UStG Rechnungen zum Ausdruck zur Verfügung. Gegen eine Servicepauschale von 2,50 Euro sendet DaviGenda diese auch per Post an Ihre gewünschte Anschrift.

 

§ 11 Channel-Manager

11.1 Zur Verbesserung und Erhöhung Ihres Ferienobjektes werden sämtliche Maßnahmen getroffen und regelmäßig verfolgt, aktualisiert und verbessert.

11.2 Dies wird in Form von so genannten Metasuchmaschinen, Anbindung an exklusive Vertriebskanäle bzw. an andere Portale ermöglicht.

11.3 Der Export für Objektdaten, Daten zur Verfügbarkeit des Ferienobjektes sowie Buchungen erfolgen automatisiert.

11.4 Für den Vermieter entstehen durch diese Maßnahmen keine zusätzlichen Kosten. Wunschportale können jederzeit gegen Aufpreis, um die zusätzlichen Kosten abzudecken realisiert werden.

11.5 Technische Fehler, die zu Doppelbuchungen und daraus folgenden Stornierungen führen, hat der Vermieter nicht zu verantworten.

11.6 DaviGenda ist darüber hinaus berechtigt für alle Objekte den Preis zu erhöhen, um so den gestiegenen Aufwand ohne die Provision erhöhen zu müssen. Der Vermieter erhält weiterhin den voreingestellten Preis abzüglich der Provision.

11.7 DaviGenda kann nicht garantieren, dass jede Präsentation auf allen Partnerportalen angezeigt wird. Die Auswahl, welches Ferienobjekt angezeigt wird, entscheiden allein die Vertriebspartner und dessen Betreibern der Vertriebsportale.

 

II. Besondere Bestimmungen zu den einzelnen Buchungsformen

 1. Unverbindliche Anfragebuchung

§ 12 Vertragsschluss, Vakanz Tabelle

12.1 DaviGenda leitet, wenn nicht anders vereinbart die unverbindliche Buchungsanfrage direkt an den Vermieter weiter. Der Mietvertrag kommt somit unmittelbar zwischen Vermieter und Mieter zustande. DaviGenda versteht sich in diesem Fall als Bote und hat keinen Einfluss auf die Regelungen des Mietvertrages zwischen diesen Parteien. Dies gilt insbesondere für die Möglichkeit einer Stornierung der Buchung durch den Mieter und die damit verbundene Verpflichtung des Mieters zur Zahlung von Stornogebühren. DaviGenda übernimmt keinerlei Haftung für die Rechtsmäßigkeit oder Erfüllbarkeit dieses Mietvertrages.

12.2 Der Vermieter trägt selbst die Verantwortung, und zwar in dem Zustand, wie er vertraglich und gemäß der DaviGenda-Präsentation beschrieben hat.

 

§ 13 Laufzeit, Kündigung

Bei Einstellung der Objektpräsentation auf exklusiven Vertriebskanälen gilt oft eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Freischaltung. Bei vorzeitiger Kündigung sind diese Portale anteilsmäßig selbst zu tragen.

 

§ 14 Preise und Zahlungsbedingungen

14.1 DaviGenda erhält für jede Präsentation eine Gebühr. Die Höhe wird nach der aktuellen Preisliste berechnet und dem Vermieter im Rahmen des Inserierungsverfahrens mitgeteilt.

14.2 Die Zahlung ist im Voraus fällig auf die angegebene Laufzeit. Die Präsentation auf dem Portal wird nach erfolgter Zahlung freigeschaltet.

 

2. Onlinebuchung

§ 15 Vertragsschluss, Vertragsabwicklung

15.1 DaviGenda tritt als bevollmächtigter Vertreter, des Vermieter auf. Im Rahmen der Onlinebuchung bevollmächtigt der Vermieter DaviGenda über das Onlinebuchungssystem eine Willenserklärung. DaviGenda darf beliebige Mieter annehmen. Der Vertrag kommt hierbei mittels einem automatisierten Buchungsprozess zwischen Vermieter und Mieter zustande. Die Objektpräsentation stellt das Angebot auf Abschluss eines entsprechenden Mietvertrages dar.

15.2 Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass ihm Name und Anschrift des Vermieters bzw. die Kontaktdaten von DaviGenda erst nach Vertragsschluss und Leistung der Anzahlung in Höhe der vereinbarten Provision des Gesamtmietpreises mitgeteilt werden. Bei Buchungen auf allen Portalen, auf denen die Preise in Fremdwährung angegeben sind und abgerechnet werden, entspricht die Höhe der Anzahlung dem Betrag der vom Vermieter an DaviGenda zu zahlender Provision.

15.3 Der Mietvertrag für das ausgewählte Ferienobjekt kommt mit dem zugehörigen angegebenen Ausstattungsmerkmalen dadurch zustande, dass der Mieter eine Buchungsbestätigung mit allen üblichen Mitbedingungen nach der DaviGenda-AGB von DaviGenda auf elektronischem Wege zugesendet wird. Nach Leistung der Anzahlung teilt DaviGenda Name und Anschrift des Vermieters bzw. des bevollmächtigten Verwalters sowie weitere Details mit. Bei kurzfristigen Vermietungen binnen von 48 Stunden vor Anreise ist die volle Summe zu entrichten.

15.4 Der Vermieter garantiert dafür, dass das Ferienobjekt in der angegebenen Qualität, zu dem angegebenen Preis und dem angegebenen Buchungszeitraum buchbar ist. DaviGenda ist berechtigt sich davon selbst zu überzeugen. Sollte trotzdem im Falle einer Onlinebuchung es nicht zu den angegebenen Bedingungen sein, ist DaviGenda berechtigt, diesen Preis um einen Reiserücktritt-Versicherungsbeitrag zu erhöhen und den nunmehr geänderten Preis als Nettomietpreis in der Objektpräsentation auszuweisen. Das Kautionsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Mieter und dem Vermieter zustande, wenn es nicht anders geregelt ist und muss in der Beschreibung des Angebots enthalten sein.

15.5 Der Vermieter kann das Objekt selbst belegen oder über Dritte anderweitig vermieten. Entsprechende Belegzeiten müssen sofort an DaviGenda weitergeleitet werden, um Doppelvermietungen zu vermeiden. Sollte es dennoch zu einer Doppelbuchung kommen, hat die Buchung über DaviGenda Vorrang, solange DaviGenda daran kein Verschulden trägt. Sollte es im Einzelfall dennoch zu einer vom Vermieter zu vertretender Absage einer Buchung kommen, berechnet DaviGenda eine Aufwandsentschädigung in Höhe der jeweils prozentual vereinbarten Provision, jedoch mindestens 50,00 netto.

 

§ 16 Vergütung, Abrechnung an den Vermieter

16.1 DaviGenda erhält für jede erfolgte Buchung die vereinbarte Provision des Bruttomietumsatzes inklusive der Kosten für Zusatzleistungen zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer. Die Kosten für die Reiserücktritt-Versicherung ist bei der Berechnung der Provision nicht mit einbezogen.

  • 16.2 Buchungen, die innerhalb von 24 Stunden storniert werden, sind kostenfrei.
  • Storno bis 7 Tage vor Anreise: kostenfrei
  • Storno innerhalb von 7 Tagen vor Anreise: 50 % des vereinbarten Preises
  • Storno der einzelnen Portalen richten sich nach den Ihren allgemeinen Storno-Richtlinien

Umbuchung/Nichtanreise innerhalb von 7 Tagen vor Anreise: kostenfrei, vorausgesetzt für denselben oder einen höheren Preis als die ursprüngliche Buchung. Alternative stellen wir den Gästen auch einen Gutschein aus.

16.3 DaviGenda hat auch Anspruch auf die vollständige Provision bei einer Stornierung des Mietvertrages, wenn DaviGenda die Stornierung nicht zu vertreten hat und der Mieter die Anzahlung an DaviGenda geleistet hat. Sind keine Zahlungen oder Provisionen eingegangen entstehen auch keine Kosten und die Stornierungssumme entfällt.

16.4 DaviGenda vereinnahmt die gesamte Mieteinnahme im Auftrag des Vermieters. Der Vermieter erhält bis zum 20 des Folgemonats abzüglich der vereinbarten Provision und Leistungen und ebenso abzüglich des Reiserücktritt-Versicherungsbeitrages per Überweisung auf das angegebene Konto überwiesen.

Sollte DaviGenda nur die Anzahlung vereinnahmen, wird der Mieter von DaviGenda aufgefordert, den Restbetrag innerhalb der gegebenen Frist direkt an den Vermieter zu zahlen. Zahlt der Mieter den kompletten Betrag für eine Buchung direkt an den Vermieter, so stellt DaviGenda dem Vermieter die Provision in Rechnung.

16.5 Der Vermieter erhält zum 20 des Folgemonats eine Eigentümer-Abrechnung für die Vermietung per E-Mail zugesandt.

16.6 DaviGenda behält sich vor, im Einzelfall die Vergütungsregelung abzuändern, um das eingestellte Ferienobjekt auf dem entsprechenden Portal aufrecht zu erhalten.

 

III. Schlussbestimmungen

 § 17 Widerrufsrecht

17.1 Das Recht zu einer Kündigung dieses Vertrages ohne Einhaltung der Kündigungsfrist bleibt beiden Vertragspartnern bei Vorliegen eines zwingenden Grundes vorbehalten. Beide Vertragsparteien unterliegen der Schweigepflicht gegenüber Dritten bezüglich sämtlicher Gespräche und Informationen auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

17.2 Der Auftraggeber kann den Auftrag mit einer Frist von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen fernmündlich oder schriftlich kündigen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung, jedoch nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

FeWo Agentur DaviGenda

Gnauck-Kühne-Str. 8a, 38889 Blankenburg/ Harz

E-Mail: info@davigenda.de

Telefon: + 49 3944 – 954 70 76

17.3 Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs verpflichtet sich der Vermieter die bereits gebuchten und durchgeführten Leistungen zum angegebenen Preis in voller Höhe sofort auszugleichen. Wir erstatten die Gebühr innerhalb von 8 Wochen und verrechnen ggf. die ausgeführten Leistungen.

Ende der Widerrufsbelehrung.

 

§ 18 Haftung von DaviGenda gegenüber Auftraggeber

18.1 DaviGenda haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vertragsverhältnisses beruhen und die noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper, Gesundheit und Freiheit.

18.2 Die Haftungsbeschränkung berührt auch nicht die Verpflichtung von DaviGenda zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages auf deren Einhaltung des Auftraggebers regelmäßig vertraut und vertrauen darf. DaviGenda weist in diesem Zusammenhang insbesondere darauf hin, dass die Objektpräsentation zu bestimmten Zeiten beeinträchtigt sein kann.

18.3 Eine Haftung für Schäden, die durch falsche Angaben, Mängel in der Wohnung/Haus, Objekt, Grundstück/Garten oder durch eine unzureichende Einweisung, oder durch Betriebsstörungen entstanden sind, oder Schäden aufgrund behördlicher Eingriffe, Umwelteinflüsse oder Naturkatastrophen ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz wegen unmittelbarer, mittelbarer oder Folgeschäden sind ausgeschlossen.

18.4 DaviGenda ist bestrebt alles zu unternehmen, um derartige Beeinträchtigungen schnellstmöglich zu beseitigen.

 

§ 19 Datenschutz

Gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz wird unterrichtet, dass personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form zur Vertragsdurchführung durch DaviGenda gespeichert, maschinell verarbeitet und an einem Dienstleistungsunternehmen bzw. durch eine Person der auszuführenden Arbeit im notwendigen Umfang weitergeleitet werden. DaviGenda verarbeitet die erhobenen Daten zur Durchführung des Vertrages und im Rahmen der laufenden Kundenbeziehung. Wird DaviGenda eine E-Mail-Adresse mitgeteilt, erklärt dieser sich in diesem Zusammenhang auch mit der Zusendung von Mails einverstanden. Die Weitergabe der erhobenen Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist. DaviGenda versichert die vertrauliche Behandlung der mitgeteilten Daten. Bei notwendiger Weiterleitung der Kundendaten an Dritte sind diese zur Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen verpflichtet. Endet der Dienstleistungsvertrag, verpflichtet sich DaviGenda alle Daten nach Ablauf von sechs Monaten zu löschen und etwaige Dritte ebenfalls hierzu zu verpflichten. Im Übrigen bestimmen sich die Rechte des Kunden nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

 

§ 20 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wernigerode. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

§ 21 Änderung der AGB

21.1 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle weiteren Änderungen werden dem Auftraggeber per E-Mail vor ihrem Inkrafttreten bekannt gegeben.

21.2 Änderungen gelten als genehmigt, sofern der Auftraggeber nicht binnen einer Frist von sechs Wochen ab der Bekanntgabe schriftlich, auch per E-Mail, Widerspruch erhebt.